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Prüfung

Prüfungsfächer und Prüfungsmethode



Die Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtungsgruppe der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studien besteht aus folgenden Fächern:

1. Pflichtfächer:

• Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftlich)
• Mathematik 1 (schriftlich und mündlich)
• Englisch 2 (schriftlich und mündlich)
• Geschichte 2 (mündlich)

2. Wahlfächer (ein Wahlfach ist aus folgenden Fächern zu wählen):

• Rechnungswesen
• Soziologie
• Informationsverarbeitung


Stoffabgrenzung der einzelnen Fächer


Pflichtfächer:

Aufsatz über ein allgemeines Thema
Im Prüfungsfach Aufsatz sind drei Themen zur Wahl zu stellen; der Kandidatin oder dem Kandidaten ist jedenfalls Gelegenheit zu geben, seine Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden.


Mathematik 1

Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik; Einführung in die Trigonometrie.

Englisch 2
Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit einfache Texte ins Deutsche zu übersetzten; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.

Geschichte 2
Grundzüge der allgemeinen Geschichte; wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt auf Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Aspekte.

Wahlfach:

Die Anforderungen werden von der Prüferin/vom Prüfer bestimmt.


Prüfungsvorbereitung

Für die Fächer der Studienberechtigungsprüfung an der Sozial- und Wirtschafts-wissenschaftlichen Fakultät werden an am ZIS-FF Vorbereitungslkurse angeboten, die mit der entsprechenden Fachprüfung abschließen.


Prüfungstermine

Für die Fächer der Studienberechtigungsprüfung werden pro Studienjahr vier Prüfungstermine (Jänner, Februar/März, Juni und September/Oktober) angeboten. Die Anmeldung muss bis spätestens 3 Wochen vor den Rahmenterminen am ZIS-FF erfolgen.


Die Prüfungstermine gelten nur für Personen, die keinen Lehrgang besuchen.


Beurteilung und Wiederholung von Prüfungen

Jede Fachprüfung der Studienberechtigungsprüfung ist von der Prüferin bzw. vom Prüfer mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu beurteilen. Das Ergebnis einer Prüfung ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten mitzuteilen und, wenn es negativ ist, zu erläutern. Auf Wunsch ist ihr/ihm innerhalb von sechs Monaten auch Einsicht in die korrigierten Prüfungsarbeiten zu gewähren.

Die Prüfungskandidatinnen oder die Prüfungskandidaten sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen zweimal zu wiederholen.


Anerkennung von Prüfungen

Die Anerkennung von bestimmten Prüfungen für die Studienberechtigungsprüfung ist möglich. Beispielsweise können erfolgreich abgelegte Teile
• einer Reifeprüfung,
• einer Berufsreifeprüfung,
• einer Externistenreifeprüfung,
• einer Beamtenaufstiegsprüfung,
• eines Universitätslehrganges,
• von Universitätslehrveranstaltungen,
• und andere Prüfungen an anerkannten in- und ausländischen Bildungseinrichtungen
  anerkannt werden, sofern eine inhaltliche und umfangmäßige Gleichwertigkeit gegeben ist.

Studienberechtigungsprüfungskandidatinnen und Studienberechtigungsprüfungskandidaten, die eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung, BGBl.Nr.194/1994, oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz, BGBl.Nr. 298/1990, erfolgreich abgelegt haben, sind von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung im Wahlfach auf Ansuchen zu befreien.