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Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen

1. die Vollendung des 20. Lebensjahres
2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes
3. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, falls Deutsch nicht die Muttersprache ist (Stufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
4. eine berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium (z.B. Lehrabschlussprüfung, Fachschule, usw.)


Antragstellung

Folgende Unterlagen sind bei der Antragsstellung im Original und in Kopie einzureichen:

• Antragsformular
• Nachweis über die Zulassungsvoraussetzung (Zeugnis oder Bestätigung)
• Lebenslauf
• Reisepass