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Prüfung

Prüfungsfächer und Prüfungsmethode



Die Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtungsgruppe der technisch- und naturwissenschaftlichen Studien besteht aus folgenden Fächern:




Industrietechnische Studien:
1. Pflichtfächer:
• Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftlich)
• Mathematik 3 (schriftlich und mündlich)
• Englisch 2 (schriftlich und mündlich)
• Physik 1 (schriftlich und mündlich)
2. Wahlfächer (ein Wahlfach ist aus folgenden Fächern zu wählen):
• Einführung in die angewandte Informatik
• Chemie 1 (mündlich)

Gilt für Universitätslehrgang Optoelektronik/Photovoltaik


Stoffabgrenzung der einzelnen Fächer

Pflichtfächer

Aufsatz über ein allgemeines Thema

Im Prüfungsfach Aufsatz sind drei Themen zur Wahl zu stellen; der Kandidatin oder dem Kandidaten ist jedenfalls Gelegenheit zu geben, seine Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden.
 
Englisch 2

Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit einfache Texte ins Deutsche zu übersetzten; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.


Mathematik 1

Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssys-teme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Diffe-rentialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik. Einführung in die Trigonometrie


Mathematik 2

Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; elementare Funktionen; lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie; Trigonometrie und Winkelfunktionen; Folgen und Reihen; Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.


Mathematik 3
Mathematik 1, 2 und zusätzlich:
Komplexe Zahlen; algebraische Strukturen; Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.


Physik 1

Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik; Grundgrößen – abgeleitete Größen; Längen und Zeitmessung.

Mechanik: Inertialsystem; Modell des materiellen Punktes; Grundgrößen und Grundgesetz der Mechanik; einfache Maschinen.

Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung; harmonische Welle; Überlagerung von Wellen; Akustik.

Wärmelehre: Temperatur; innere Energie; Arbeit und Wärme; Hauptsätze der Wärmelehre; Gasgesetze; Zustandsgleichung; Wärmekraftmaschinen; Hydro- und Aeromechanik; Meteorologie.

Elektrizitätslehre: Elektrostatik; Ladung - Potential; Strom - Spannung – Widerstand; Ohmsches Gesetz; Kirchhoffsche Gesetze; Leistung und Arbeit; elektrisches Feld; magnetisches Feld; Wechselstrom; elektrische Maschinen; Messgeräte; elektrische Leitung; Halbleiter.
Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.

Optik: geometrische Optik; Wellenoptik; Dualismus Teilchen – Welle; optische Geräte; physiologische Optik.

Physik 2
Physik 1 und zusätzlich:
Aufbau und Struktur der Festkörper; Atom- und Kernphysik; Radioaktivität; Quanten-mechanik; Astrophysik; Grundzüge der allgemeinen und speziellen Relativitätstheorie; Weltbild der Physik – Physik des 20.Jahrhunderts und aktuelle Probleme der Gegenwart.

Chemie 1

Allgemeine Chemie: Bausteine der Materie (Aufbau der Atome und Moleküle, Arten der chemischen Bindung, Radioaktivität); Bedeutung des Periodensystems; die drei klassischen Aggregatzustände; Satz von Avogadro; Molvolumen; Avogadro-(Loschmidt-) Konstante; allgemeine Gasgleichung; chemische Rekationen (Gleichungen, Stöchiometrie, Massenwirkungsgesetz, Prinzip von Le Chatelier-Braun); Reaktionsgeschwindigkeit und Katalyse; Lösungen; Dissoziation und Assoziation; Säuren, Basen und Salze; pH-Wert; Hydrolyse, Elektrolyse.

Anorganische Chemie: Wasserstoff, Sauerstoff, Halogene; weitere wichtige nichtmetallische Elemente und Metalle; Verbindungen dieser Elemente.

Organische Chemie: Sonderstellung des Kohlenstoffes; ketten- und ringförmige Verbindungen; Isomerie; Kohlenwasserstoffe und ihre Derivate (funktionelle Gruppen); aromatische Verbindungen; Erdöl; Kunststoffe (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition).

Chemie 2
Chemie 1 und zusätzlich:
Allgemeine Chemie: Energieumsatz bei chemischen Reaktionen, Maßanalyse, Ionenreaktionen, Korrosion.

Anorganische Chemie: Edelgase, Schwefel, Phosphor, Silizium, Metalle und deren Verbindungen.

Organische Chemie: Nomenklatur, Heterozyklen, optische Aktivität, Waschmittel, Reaktionstypen.

Einführung in die Biochemie: Kohlenhydrate; Fette; Aminosäuren, Eiweißstoffe (Kolloide).

Wahlfach

Als Wahlfach für die Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtungsgruppen an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät wird das Wahlfach „Einführung in die Angewandte Informatik“ angeboten.

Prüfungsvorbereitung

Zu den Pflichtfächern Aufsatz, Mathematik 3 und Englisch 2 , Physik 1 und Informatik  werden m ZIS-FF Fürstenfeld angeboten, die mit der entsprechenden Fachprüfung abschließen.

Prüfungstermine

Für die Fächer der Studienberechtigungsprüfung werden pro Studienjahr vier Prüfungstermine (Jänner, Februar/März, Juni und September/Oktober) angeboten. Die Anmeldung muss bis spätestens 3 Wochen vor den Rahmenterminen am ZIS-FF erfolgen.


Die Prüfungstermine gelten nur für Personen, die keinen Lehrgang besucht haben.

Beurteilung und Wiederholung von Prüfungen

Jede Fachprüfung der Studienberechtigungsprüfung ist von der Prüferin bzw. vom Prüfer mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu beurteilen. Das Ergebnis einer Prüfung ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten mitzuteilen und, wenn es negativ ist, zu erläutern. Auf Wunsch ist ihr/ihm innerhalb von sechs Monaten auch Einsicht in die korrigierten Prüfungsarbeiten zu gewähren.

Die Prüfungskandidatinnen oder die Prüfungskandidaten sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen zweimal zu wiederholen.

Anerkennung von Prüfungen

Die Anerkennung von bestimmten Prüfungen für die Studienberechtigungsprüfung ist möglich. Beispielsweise können erfolgreich abgelegte Teile
• einer Reifeprüfung,
• einer Berufsreifeprüfung,
• einer Externistenreifeprüfung,
• einer Beamtenaufstiegsprüfung,
• eines Universitätslehrganges,
• von Universitätslehrveranstaltungen,
• und andere Prüfungen an anerkannten in- und ausländischen Bildungseinrichtungen
  anerkannt werden, sofern eine inhaltliche und umfangmäßige Gleichwertigkeit gegeben ist.

Studienberechtigungsprüfungskandidatinnen und Studienberechtigungsprüfungskandidaten, die eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung, BGBl.Nr. 194/1994, oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz, BGBl.Nr. 298/1990, erfolgreich abgelegt haben, sind von der Ablegung der Studienberechti-gungsprüfung im Wahlfach auf Ansuchen zu befreien.